Die Europäische Kommission hat am 19. Februar 2020 ihr Digital-Paket (nicht legislativ) zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas veröffentlicht, inkl. der 3 großen Schlüsselinitiativen:

  1. „Eine Strategie für Europa – fit für das digitale Zeitalter
  2. Weißbuch zur künstlichen Intelligenz (KI)
  3. Europäische Datenstrategie

Ein Europa für das digitale Zeitalter gehört zu den sechs Prioritäten der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2019-2024. Für die Digitalisierung des ländlichen Raumes und somit auch für die digitalen Dörfer der Zukunft geben diese Strategien wichtige Grundlagen und Rahmenbedingungen vor.

Franziska Stadelmann M.A. vom Verbindungsbüro des Landes Niederösterreich in Brüssel hat wesentliche Kernpunkte aus dem Digital-Paket übersichtlich zusammengefasst. Für Menschen, die sich auch mit den Grundsätzen der Digital-Politik beschäftigen ein „Leckerbissen“. Herzlichen DANK für die kompakte Aufbereitung des umfassenden Themenblocks:

1) Eine Strategie für Europa – fit für das digitale Zeitalter

In den nächsten fünf Jahren wird sich die Kommission im digitalen Bereich auf drei Aktionsbereiche konzentrieren, nach dem Motto: Hin zu einem digitalen Europa, das die beste Seite Europas hervorbringt.

Das Weißbuch zur künstlichen Intelligenz und die europäische Datenstrategie sind die ersten Säulen der neuen Digitalstrategie der Kommission.

  1. Technologie im Dienste der Menschen:

Entwicklung, Einsatz und Verbreitung von Technologien, die das tägliche Leben der Menschen tatsächlich verändern. Eine starke und wettbewerbsfähige europäische Wirtschaft, die Technologien so beherrscht und gestaltet, dass die europäischen Werte geachtet werden.

Vorgeschlagene Schlüsselmaßnahmen:

  • Weißbuch zur künstlichen Intelligenz mit Optionen für einen Rechtsrahmen für vertrauenswürdige künstliche Intelligenz (Annahme gemeinsam mit der vorliegenden Mitteilung) und Folgemaßnahmen zu Sicherheit, Haftung, Grundrechten und Daten (4. Quartal 2020);
  • Aufbau und Einsatz gemeinsamer digitaler Spitzenkapazitäten in den Bereichen künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Super- und Quantencomputer, Quantenkommunikation und Blockchain; europäische Strategien für Quanten- und Blockchain-Technologien (2. Quartal 2020) sowie eine überarbeitete EuroHPC-Verordnung über Hochleistungsrechnen;
  • Beschleunigung der Gigabit-Anbindung in Europa durch eine Überarbeitung der Richtlinie über die Kostenreduzierung beim Breitbandausbau, einen aktualisierten Aktionsplan für 5G und 6G sowie ein neues Programm für die Funkfrequenzpolitik (2021); Ausbau der 5G-Korridore für vernetzte und automatisierte Mobilität, einschließlich 5G-Eisenbahnkorridoren (2021-2030) (2021-2023);
  • eine europäische Cybersicherheitsstrategie‚ einschließlich der Einrichtung eines gemeinsamen Referats für Cybersicherheit, einer Überprüfung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie)13 und der Förderung des Binnenmarkts für Cybersicherheit;
  • ein Aktionsplan für digitale Bildung, um digitale Kenntnisse und Kompetenzen auf allen Bildungsebenen zu fördern (2. Quartal 2020);
  • eine verbesserte Kompetenzagenda zur Stärkung der digitalen Kompetenzen in der gesamten Gesellschaft und eine Stärkung der Jugendgarantie‚ um einen besonderen Schwerpunkt auf digitale Kompetenzen bei frühen beruflichen Übergängen zu legen (2. Quartal 2020);
  • Initiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Mitarbeitern von Online-Plattformen (2021);
  • eine verstärkte Strategie für die Interoperabilität zwischen den EU-Behörden zur Gewährleistung einer Koordinierung und gemeinsamer Standards für einen sicheren Datenverkehr und sichere Datendienste ohne Grenzen im öffentlichen Sektor (2021).

 

  1. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft:

Ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt, in dem Unternehmen aller Größen und aus allen Sektoren zu gleichen Bedingungen am Wettbewerb teilnehmen und digitale Technologien, Produkte und Dienstleistungen in einem Umfang entwickeln, vermarkten und nutzen können, der ihre Produktivität und globale Wettbewerbsfähigkeit stärkt, und in dem Verbraucher darauf vertrauen können, dass ihre Rechte gewahrt werden.

Vorgeschlagene Schlüsselmaßnahmen:

  • Europäische Datenstrategie mit dem Ziel‚ Europa eine globale Führungsrolle in der datenagilen Wirtschaft zu verschaffen (Februar 2020), einschließlich der Ankündigung eines Rechtsrahmens für die Daten-Governance (4. Quartal 2020) und eines möglichen Rechtsakts über Daten (2021);
  • laufende Bewertung und Überprüfung der Eignung der EU-Wettbewerbsregeln für das digitale Zeitalter (2020-2023) sowie Einleitung einer Sektoruntersuchung (2020);
  • im Rahmen des Pakets zum Rechtsakt über digitale Dienste wird die Kommission die Einführung von Ex-ante-Regulierungsmaßnahmen prüfen, um sicherzustellen, dass auf Märkten, die von großen Plattformen mit erheblichen Netzeffekten geprägt sind, die als Torwächter fungieren, Fairness und Wettbewerbsmöglichkeiten für Innovatoren, Unternehmen und neue Marktteilnehmer sichergestellt bleiben (4. Quartal 2020);
  • Vorschlag für ein Paket rund um eine Industriestrategie mit einer Reihe von Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs zu sauberen, kreislauforientierten, digitalen und weltweit wettbewerbsfähigen EU-Industrien, einschließlich des KMU-Sektors, und zur Stärkung der Binnenmarktvorschriften;
  • Schaffung eines Rahmens, der ein geeignetes, wettbewerbsfähiges und sicheres digitales Finanzwesen ermöglicht‚ einschließlich Legislativvorschlägen zu Kryptoanlagen und zur digitalen Betriebsstabilität und Cyber-Abwehrfähigkeit im Finanzsektor, sowie eine Strategie für einen integrierten EU-Zahlungsmarkt, der europaweite digitale Zahlungsdienste und -lösungen unterstützt (3. Quartal 2020);
  • eine Mitteilung über die Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert unter Berücksichtigung der Fortschritte, die im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bei der Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft erzielt wurden;
  • Ausarbeitung einer neuen Verbraucheragenda‚ die die Verbraucher in die Lage versetzen wird, fundierte Entscheidungen zu treffen und eine aktive Rolle beim digitalen Wandel zu spielen (4. Quartal 2020).

 

  1. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft:

Ein vertrauenswürdiges Umfeld für die BürgerInnen, in dem sie zum Handeln und zur Interaktion befähigt werden, und für die Daten, die sie sowohl online als auch offline bereitstellen. Ein europäischer Weg hin zu einem digitalen Wandel, bei dem unsere demokratischen Werte gestärkt und unsere Grundrechte geachtet werden und ein Beitrag zu einer nachhaltigen, klimaneutralen und ressourceneffizienten Wirtschaft geleistet wird.

Vorgeschlagene Schlüsselmaßnahmen:

  • Neue und überarbeitete Vorschriften zur Vertiefung des Binnenmarkts für digitale Dienste durch Ausweitung und Harmonisierung der Pflichten von Online-Plattformen und Informationsdienstleistern sowie Stärkung der Aufsicht über die Inhaltepolitik der Plattformen in der EU (4. Quartal 2020, als Teil des Pakets zum Rechtsakt über digitale Dienste);
  • Überarbeitung der eIDAS-Verordnung, um ihre Wirksamkeit zu verbessern, ihre Vorteile auf den privaten Sektor auszuweiten und vertrauenswürdige digitale Identitäten für alle Europäer zu fördern (4. Quartal 2020);
  • Aktionsplan für die Medien und den audiovisuellen Sektor zur Unterstützung des digitalen Wandels und der Wettbewerbsfähigkeit des audiovisuellen Sektors und der Medien, um den Zugang zu hochwertigen Inhalten und den Medienpluralismus zu fördern (4. Quartal 2020);
  • Europäischer Aktionsplan für Demokratie zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit unserer demokratischen Systeme, zur Unterstützung des Medienpluralismus und zur Bewältigung der Bedrohungen durch externe Eingriffe in europäische Wahlen (4. Quartal 2020);
  • „Destination Earth“ (Ziel Erde), eine Initiative, die wissenschaftliche und industrielle Exzellenz zusammenbringt, um ein digitales Hochpräzisionsmodell der Erde (einen „digitalen Zwilling der Erde“) zu entwickeln, das die europäischen Kapazitäten für die Umweltvorhersage und das Krisenmanagement radikal verbessern würde (Zeitrahmen: ab 2021);
  • eine Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Geräte‚ durch die bestehende und neue Instrumente im Einklang mit dem Politikkonzept für nachhaltige Produkte im Rahmen des künftigen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft mobilisiert werden, um sicherzustellen, dass die Geräte auf Haltbarkeit, Wartung, Demontage, Wiederverwendung und Recycling ausgelegt sind, wobei ein Recht auf Reparatur oder Aufrüstung gewährt werden soll, um den Lebenszyklus elektronischer Geräte zu verlängern und ein vorzeitiges Veralten zu vermeiden (2021);
  • Initiativen zur Verwirklichung klimaneutraler, hochgradig energieeffizienter und nachhaltiger Rechenzentren bis spätestens 2030 und Transparenzmaßnahmen in Bezug auf den ökologischen Fußabdruck von Telekommunikationsbetreibern;
  • Förderung elektronischer Patientenakten auf der Grundlage eines gemeinsamen europäischen Austauschformats‚ um einen sicheren Zugang der europäischen Bürger zu Gesundheitsdaten und deren sicheren Austausch innerhalb der EU zu ermöglichen; ein europäischer Raum für Gesundheitsdaten zur Verbesserung des sicheren Zugangs zu Gesundheitsdaten, der eine gezielte und schnellere Forschung, Diagnose und Behandlung ermöglicht (ab 2022).

 

Geplante Finanzierung:

  • Die erforderlichen Investitionen sollen aus dem Programm „Digitales Europa“ (DEP), der Fazilität „Connecting Europe“  und Horizont Europa kommen.
  • Für Horizont Europa hat die Kommission Investitionen in Höhe von 15 Mrd. EUR für das Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ vorgeschlagen; KI ist dabei eine der zu unterstützenden Hauptaktivitäten.
  • Im Rahmen des DEP hat die Europäische Kommission die Investition von fast 2,5 Mrd. EUR in den Aufbau von Datenplattformen und KI-Anwendungen vorgeschlagen.

Mitteilung zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Faktenblatt zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

 

2) Weißbuch zur künstlichen Intelligenz (KI)

In ihrem heute vorgelegten Weißbuch stellt die Kommission einen Rahmen für vertrauenswürdige künstliche Intelligenz vor, und Vorschläge, wie die Entwicklung der KI in Europa unter gleichzeitiger Wahrung der Grundrechte gefördert werden kann.

Die Kommission möchte einen ausgewogenen Ansatz verfolgen, der auf Exzellenz und Vertrauen basiert. Um dieser Exzellenz ein günstiges Umfeld zu verschaffen, schlägt die Kommission vor, die Forschung zu bündeln, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und mehr Geld in die Entwicklung und Einführung von KI zu investieren.

Exzellenz erreichen (Ökosystem für Exzellenz):

  • Aufbau einer neuen öffentlich-privaten Partnerschaft für KI und Robotik;
  • Stärkung und Vernetzung von Exzellenzzentren für KI-Forschung;
  • Pro Mitgliedstaat ist mindestens ein Zentrum für digitale Innovationen auf KI spezialisiert;
  • Mehr Beteiligungskapital für die Entwicklung und Nutzung von KI mithilfe des Europäischen Investitionsfonds;
  • Einsatz von KI, um öffentliche Vergabeverfahren effizienter zu machen;
  • Förderung der Beschaffung von KI-Systemen durch öffentliche Einrichtungen.

Vertrauen bilden (Ökosystem für Vertrauen):

  • Um Vertrauen aufzubauen, stellt die Kommission Optionen zur Schaffung eines Rechtsrahmens vor, der den Risiken im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte und auf die Sicherheit Rechnung trägt.
  • Neue KI-Rechtsvorschriften sollten den Risiken entsprechen. Sie sollten wirksam sein, aber Innovationen nicht im Weg stehen;
  • Der Rechtsrahmen sollte prinzipiengestützt sein und den Schwerpunkt auf KI-Systeme mit hohem Risiko legen, damit innovative Unternehmen nicht unnötig belastet werden.
  • Vorschreiben, dass KI-Systeme mit hohem Risiko transparent sind, Rückverfolgbarkeit gegeben ist und unter der Kontrolle des Menschen stehen;
  • Sicherstellen, dass Daten neutral sind;
  • KI-Systeme mit hohem Risiko müssen ebenso wie Autos, Kosmetika und Spielzeug zertifiziert, erprobt und kontrolliert werden.
  • Für andere KI-Systeme schlägt die Kommission eine freiwillige Kennzeichnung vor, wenn Normen eingehalten werden. Alle KI-Systeme und ‑Algorithmen sind auf dem europäischen Markt willkommen, solange sie den EU-Vorschriften entsprechen.
  • Mit dem Weißbuch zur KI möchte die Kommission eine umfassende Debatte darüber anstoßen, ob und unter welchen Umständen künftig Ausnahmen bei der Gesichtserkennung für die Fernidentifikation denkbar wären.

Geplante Maßnahmen der Kommission:

  • Maßnahme 1 – Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten:

Die Kommission wird den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zum Weißbuch eine Neufassung des koordinierten Plans für KI unterbreiten, die bis Ende 2020 angenommen werden sollte.

  • Maßnahme 2 – Fokussierung der Arbeit der Forschungs- und Innovationsgemeinschaft:

Die Kommission wird die Einrichtung von Exzellenz- und Testzentren erleichtern, die europäische, nationale und private Investitionen bündeln können, möglicherweise einschließlich der Schaffung eines neuen Rechtsinstruments. Die Kommission hat vorgeschlagen, im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 einen nicht unerheblichen Betrag aus dem Programm „Digitales Europa“, ggf. ergänzt durch FuI-Mittel aus Horizont Europa, eigens für die Förderung europäischer Testzentren von Weltrang vorzusehen.

  • Maßnahme 3 – Kompetenzen:

Aufbau und Unterstützung von Netzen führender Universitäten und Hochschuleinrichtungen im Rahmen des Programms „Digitales Europa“), um die besten Lehrkräfte und Wissenschaftler anwerben und weltweit führende KI-Masterstudiengänge anbieten zu können.

  • Maßnahme 4 – Schwerpunkt auf KMU:

o    Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, damit mindestens ein digitales Innovationszentrum pro Mitgliedstaat auf KI hochspezialisiert ist. Digitale Innovationszentren können im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ unterstützt werden.

o    Die Kommission und der Europäische Investitionsfonds werden im ersten Quartal 2020 ein Pilotprogramm mit einem Etat von 100 Mio. EUR starten‚ um Beteiligungskapital für innovative KI-Entwicklungen bereitzustellen. Vorbehaltlich der endgültigen Einigung über den MFR beabsichtigt die Kommission ab 2021 eine erhebliche Aufstockung über InvestEU.

  • Maßnahme 5 – Partnerschaft mit dem privaten Sektor:

Im Kontext von Horizont Europa wird die Kommission eine neue öffentlich-private Partnerschaft für KI, Daten und Robotik gründen, um die Anstrengungen zu bündeln, die Koordinierung von KI-Forschung und Innovation zu gewährleisten, mit anderen öffentlich-privaten Partnerschaften im Rahmen von Horizont Europa zu kooperieren und mit den vorgenannten Testeinrichtungen und digitalen Innovationszentren zusammenzuarbeiten.

  • Maßnahme 6 – Förderung der Nutzung von KI im öffentlichen Sektor:

Die Kommission wird offene und transparente Dialoge auf Sektorebene initiieren und dabei dem Gesundheitssektor, Verwaltungen ländlicher Gebiete und den Betreibern öffentlicher Dienste Vorrang einräumen, damit ein Aktionsplan vorgelegt werdenkann, der die Entwicklung, Erprobung und Einführung erleichtert. Im Zuge dieser Dialoge soll je Sektor ein Programm zur Einführung von KI erarbeitet werden, das die Beschaffung von KI-Systemen fördert und dazu beiträgt, die öffentlichen Vergabeverfahren anzupassen.

Die Kommission hat heute gleichzeitig eine Konsultation zum Weißbuch zur künstlichen Intelligenz gestartet, welche bis 19. Mai 2020 offen ist. Die Teilnahme erfolgt mittels EU-Login.

Mitteilung zur künstlichen Intelligenz (KI)

Faktenblatt zur künstlichen Intelligenz – Exzellenz und Vertrauen

 

3) Europäische Datenstrategie

Mit der europäischen Datenstrategie soll die EU zu einem Vorbild werden und eine Führungsrolle in einer durch Daten gestärkten Gesellschaft einnehmen. Dazu soll ein echter europäischer Datenraum, ein Binnenmarkt für Daten entstehen, um zum Nutzen von Unternehmen, Forschern und öffentlichen Verwaltungen ungenutzte Daten freizugeben und einen freien Datenverkehr innerhalb der Europäischen Union und über Sektoren hinweg zu ermöglichen.

Die EU will einen Binnenmarkt für Daten schaffen, in dem

  • Daten innerhalb der EU und branchenübergreifend zum Vorteil aller weitergegeben werden können,
  • europäische Vorschriften, insbesondere zum Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz, sowie das Wettbewerbsrecht in vollem Umfang eingehalten werden,
  • die Regeln für Datenzugang und Datennutzung gerecht, praktikabel und eindeutig sind.

Mit folgenden Maßnahmen soll die EU zu einer attraktiven, sicheren und dynamischen Datenwirtschaft werden:

  • Schaffung klarer und fairer Regeln für den Datenzugang und die Weiterverwendung von Daten,
  • Investitionen in Standards, Werkzeuge und Infrastrukturen der nächsten Generation für die Speicherung und Verarbeitung von Daten,
  • Bündelung der Kräfte zur Schaffung europäischer Cloud-Kapazitäten,
  • Zusammenführung europäischer Daten aus Schlüsselsektoren in EU-weit interoperablen gemeinsamen Datenräumen,
  • Ausstattung der Nutzer mit Rechten, Werkzeugen und Kompetenzen, damit sie die volle Kontrolle über ihre Daten behalten.

Die Strategie beruht auf 4 Säulen:

1)    Ein sektorübergreifender Governance-Rahmen für Datenzugang und Datennutzung:

Sektorübergreifende (oder horizontale) Maßnahmen für den Datenzugang und die Datennutzung sollten den nötigen übergeordneten Rahmen für die datenagile Wirtschaft schaffen, um eine schädliche Fragmentierung des Binnenmarkts durch ein uneinheitliches Vorgehen zwischen den Sektoren und zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden.

Schlüsselmaßnahmen:

o    Vorlage eines Vorschlags für einen Rechtsrahmen für die Governance gemeinsamer europäischer Datenräume, 4. Quartal 2020

o    Erlass eines Durchführungsrechtsakts über hochwertige Datensätze, 1. Quartal 2021

o    gegebenenfalls Vorlage eines Vorschlags für einen Rechtsakt über Daten, 2021,

o    Analyse der Bedeutung von Daten in der digitalen Wirtschaft (z. B. durch die Beobachtungsstelle für die Online-Plattformwirtschaft) und Überprüfung des bestehenden politischen Rahmens im Zusammenhang mit dem Legislativpaket zum Rechtsakt für digitale Dienste (4. Quartal 2020).

 

2)    Voraussetzungen: Investitionen in Daten und in die Stärkung der europäischen Kapazitäten und Infrastrukturen für das Hosting, die Verarbeitung und die Nutzung von Daten sowie der Interoperabilität:

Europa sollte ein Umfeld bieten, das datengetriebene Innovationen unterstützt und die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen stimuliert, die auf Daten als wichtigen Produktionsfaktor setzen.

Schlüsselmaßnahmen:

o    Investitionen in ein High-Impact-Projekt für europäische Datenräume‚ das sich mit Architekturen (sowie Standards, bewährten Verfahren und Instrumenten für die gemeinsame Datennutzung) und mit Governance-Mechanismen befasst und für den europäischen Zusammenschluss energieeffizienter und vertrauenswürdiger Cloud-Infrastrukturen und damit verbundener Dienste sorgt, um Gesamtinvestitionen in Höhe von 4–6 Mrd. EUR zu mobilisieren, von denen die Kommission einen Zielbetrag von 2 Mrd. EUR finanzieren könnte. Die erste Durchführungsphase ist für 2022 vorgesehen;

o    Unterzeichnung von Vereinbarungen mit den Mitgliedstaaten über den Cloud-Zusammenschluss, 3. Quartal 2020;

o    Schaffung eines europäischen Marktplatzes für Cloud-Dienste, der das vollständige Angebot von Cloud-Diensten umfasst, 4. Quartal 2022;

o    Schaffung eines EU-Cloud-Regelwerks (auch zur Selbstregulierung), 2. Quartal 2022.

 

3)    Kompetenzen: Stärkung der Handlungskompetenz des Einzelnen, Investitionen in Kompetenzen und in KMU:

Schlüsselmaßnahme:

o    Prüfung eines erweiterten Rechts des Einzelnen auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 DSGVO, das ihm mehr Kontrolle darüber verschafft, wer auf maschinengenerierte Daten zugreifen und diese nutzen kann (möglicherweise im Rahmen des Rechtsakts über Daten, 2021).

 

4)    Gemeinsame europäische Datenräume in strategischen Sektoren und Bereichen von öffentlichem Interesse:

Förderung der Entwicklung gemeinsamer europäischer Datenräume in strategischen Wirtschaftszweigen und Bereichen von öffentlichem Interesse; Schaffung folgender neun gemeinsamer europäischer Datenräume:

  1. ein gemeinsamer europäischer Industriedatenraum: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
  2. ein gemeinsamer europäischer Datenraum für den europäischen Grünen Deal: Die Initiative „GreenData4All“ sowie das Projekt „Destination Earth“ (Ziel Erde) werden konkrete Maßnahmen abdecken;

III.        ein gemeinsamer europäischer Mobilitätsdatenraum: Vernetze Verkehrsträger und intelligente Verkehrssysteme

  1. in gemeinsamer europäischer Gesundheitsdatenraum: Verbesserung der Zugänglichkeit, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme
  2. in gemeinsamer europäischer Finanzdatenraum: Förderung von Innovationen, Markttransparenz, nachhaltiges Finanzwesen, Zugang zu Finanzmitteln
  3. ein gemeinsamer europäischer Energiedatenraum: Förderung einer sektorübergreifenden Datenweitergabe auf kundenorientierte, sichere, vertrauenswürdige Weise

VII.        ein gemeinsamer europäischer Agrardatenraum: Verbesserung der Nachhaltigkeit, Leistung und Wettbewerbsfähigkeit durch Verarbeitung/Analyse von Erzeugungs- und andere Daten

VIII.        gemeinsame europäische Datenräume für die öffentliche Verwaltung: Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht bei öffentlichen Ausgaben, Bekämpfung von Korruption mittels innovativen Anwendungen für IT-gestütztes Regierungshandeln („Gov-Tech“), IT-gestützte Regulierung („Reg-Tech“) und IT-gestützte Rechtspflege („Legal-Tech“)

  1. ein gemeinsamer europäischer Kompetenzdatenraum: Verringerung des Missverhältnisses zwischen allg. und beruflicher Bildung und Bedarf des Arbeitsmarktes

(Detailinformationen zu den jeweiligen Datenräumen mit den angedachten politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften finden sich im Anhang der Mitteilung ab s.30)

 

Sowie ein offener, aber proaktiver internationaler Ansatz: Schaffung eines Rahmens für die Messung des Datenverkehrs und Schätzung seines wirtschaftlichen Werts innerhalb Europas sowie zwischen Europa und der übrigen Welt, 4. Quartal 2021.

Mitteilung für eine europäische Datenstrategie

Faktenblatt zur Europäischen Datenstrategie